Hier finden Sie uns:

Umzüge Borg 

Schleifmühle 2-4

75323 Bad Wildbad

 

Telefon: 

07081/93 96 9-0

Fax:       

07081/93 96 9-4

 

E-Mail: borg@umzuege-borg.de

 

Der Weg zu uns: Anfahrt

Bürozeiten

Mo. bis Fr.

9.00 Uhr-12.30 Uhr

oder nach Vereinbarung

Aktuelles        

Neben dauerhaft verfügbaren Miet- und Tauschflaschen in 5kg, 11kg, und 33kg,            erhalten Sie bei uns auch Alu-, oder 8kg BBQ Flaschen auf Vorbestellung

 

Lagerfläche in Möbelcorlette

(bis zu4³)

auch bei Selbstanlieferung verfügbar

Persönliche Beratung

Wir sprechen gern über Ihren Umzug und beraten Sie, ganz unverbindlich.

Steuern sparen beim Umzug

Bis zu 600 Eur können von der persönlichen Einkommensteuer abgezogen werden. Mehr Information.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Umzüge Borg

 

1.
Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
2.
Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Barzahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird.
3.
Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar
4.
Erstattung der Umzugskosten
Sowie der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
5.
Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
6.
Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
7.
Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstige Installationsarbeiten berechtigt.
8.
Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder festgestellt sind.
9.
Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Recht an den Ersatzberechtigen abzutreten.
10.
Mißverständnisse
Die Gefahr des Mißverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigten Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
11.
Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, daß kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
12.
Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlten.
Barauslagen in ausländischen Währungen sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
13.
Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
14.
Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, daß der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15.
Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht.
Druckversion | Sitemap
© Umzüge Borg


Anrufen

E-Mail